𝗔𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲𝘀 𝘇𝘂𝗿 𝗗𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗳ö𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗟𝗮𝗻𝗱𝗲𝘀 𝗡𝗥𝗪 mit bis zu 70%
Mit dem Programm „Mittelstand Innovativ & Digital“ stärkt das Wirtschaftsministerium des Landes NRW Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen darin, die Abläufe ihrer Betriebe zu digitalisieren und ihre Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren digital weiterzuentwickeln.
Seit dem 1. März 2024 gelten neue Förderbedingungen und das Antragsverfahren wurde angepasst.
𝗗𝗶𝗲 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝘀𝘁𝗲𝗻 𝗡𝗲𝘂𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻:
◾ Neue Förderkonditionen: Kleinst- und kleine Unternehmen profitieren von einer Förderquote von 70 % und mittlere Unternehmen von einer Förderquote von 50 % der Nettoinvestitionskosten.
◾ Der Antragsprozess für die Programmbereiche MID-Gutscheine und MID-Digitale Sicherheit gliedert sich ab sofort in ein Losverfahren und ein daran anschließendes Antragsverfahren.
In einem ersten Schritt werden durch ein algorithmusbasiertes Zufallsverfahren die monatlich verfügbaren Förderkontingente unter allen registrierten Teilnehmenden vergeben. Anschließend haben diese die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen den Antrag zu stellen.
Antragsberechtigte Unternehmen können sich fortlaufend für eine Teilnahme am Losverfahren registrieren: https://antrag.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-gutscheine
Die erste Ziehung im Losverfahren findet immer am 01. des Monats 2024 um 10 Uhr statt.
👉🏼 Weitere Informationen zu den Förderprogrammen gibt es hier: https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/
Laurenz Kordt, gibt Ihnen gerne persönlich Auskunft dazu!
Tel.: 02551-933126
Programm Mittelstand Innovativ & Digital
